AGB


 

VERTRAGSABSCHLUSS 


Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fuhrmann Flying Video Videoproduktion, Am Saatzen 5a, 2721 Bad Fischau (Alexander Fuhrmann) und dem Auftraggeber einer Dienstleistung oder eines Produktes gelten ausschließlich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in der jeweils gültigen Fassung. Für Streitigkeiten gilt der Hauptsitz der Fuhrmann Flying Video Videoproduktion als Gerichtsstand unter Anwendung österreichischen Rechts als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich vollinhaltlich mit diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden und verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen „Allgemeinen Geschäftsbeziehungen“. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Jede telefonische, schriftliche oder elektronisch übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an Fuhrmann Flying Video Videoproduktion, zum Abschluss einer Auftragsbestätigung zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar. Die an den Auftraggeber übermittelte Auftragsbestätigung ist firmenmäßig unterzeichnet zu retournieren.  

PREIS UND LIEFERTERMIN 


Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen MWSt. Grundsätzlich ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Kosten für Filmaufnahmen werden grundsätzlich jeweils nach dem Drehtag in Rechnung gestellt, der Restbetrag nach Fertigstellung und Übergabe des Produktes. Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung den geschuldeten Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug hält sich MAKe deSIGn Videoproduktion offen, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. in Rechnung zu stellen. Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende Ereignisse wie Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen, sowie ein Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verlängern Termine um ihre jeweilige Dauer. 

URHEBERRECHTS- und HAFTUNGSAUSSCHLUSS 


Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt. Des Weiteren versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an Fuhrmann Flying Video Videoproduktion stellen sollten, und verpflichtet sich, Fuhrmann Flying Video Videoproduktion hierfür schad- und klaglos zu halten. Die ausgegebenen Medien werden von Fuhrmann Flying Video Videoproduktion auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten grundsätzlich abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei Wiedergabegerät- und Medienkombinationen kommen. Fuhrmann Flying Video Videoproduktion übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien der Fuhrmann Flying Video Videoproduktion entstehen können, wird keine Haftung übernommen.  

AUFTRAGSBEARBEITUNG und STORNIERUNG 


Fuhrmann Flying Video Videoproduktion hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall. Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers bis 4 Wochen vor Drehbeginn, werden 20% , bis 2 Wochen vorher werden 25%, bis 1 Woche vorher werden 30%, bis zu 24 Stunden vorher werden 40% und innerhalb 24 Stunden vorher werden 50% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt. 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN 


Sollte der Fuhrmann Flying Video Videoproduktion, jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Drehort fehlen, so übernimmt die Fuhrmann Flying Video Videoproduktion keine Haftung für die inhaltliche Qualität des Rohmaterials und den daraus resultierenden Endprodukten. Die Fuhrmann Flying Video Videoproduktion ist berechtigt, ihren Firmennamen und ihr Firmenlogo als Copyrightvermerk zu zeigen. Fuhrmann Flying Video Videoproduktion  hat des Weiteren das Recht das Endprodukt , sowie das gefilmten Rohmaterials anlässlich eigener Werbezwecke beispielsweise auf youtube, vimeo, facebook, Messeständen, TV Sendern und dergleichen mehr vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.   

© Fuhrmann Flying Video Videoproduktion